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Ermessenseinschätzung zu hoch? So wehren Sie sich

Reicht ein Unternehmen keine Steuererklärung ein oder liefert es unvollständige Unterlagen, schätzt das Steueramt die Besteuerungsgrundlagen nach pflichtgemässem Ermessen. Das Ergebnis ist oft zu hoch — und angreifbar. Wer die 30-tägige Einsprachefrist verpasst, akzeptiert die Schätzung als rechtskräftig.


Wann das Steueramt schätzen darf

Eine Ermessensveranlagung setzt einen konkreten Schätzungsanlass voraus. Die häufigsten Fälle bei Unternehmen:

  • Steuererklärung trotz Mahnung nicht eingereicht
  • Eingereichte Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft
  • Mangelhafte Buchführung — Belege fehlen, Aufzeichnungen unplausibel
  • Mitwirkungsverweigerung im Rahmen einer Prüfung

Das Steueramt hat dabei Auswahlermessen: Es kann schätzen — muss es aber nicht. Dieses Ermessen ist auf Fehler überprüfbar. Fehlen lediglich einzelne Nachweise, ist differenzierter zu beurteilen als bei vollständig fehlender Erklärung.


Grenzen der Schätzung — was das Steueramt darf und was nicht

Eine Ermessensveranlagung muss der Wirklichkeit so nahe wie möglich kommen. Sie ist nicht dazu da, ein Unternehmen zu bestrafen oder abzuschrecken — sondern die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen mit Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln.

Rechtswidrig wird eine Schätzung dann, wenn sie den durch die Umstände des Falls gezogenen Schätzungsrahmen verlässt — also wenn sie erkennbar zu hoch ansetzt, ohne dass die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens dies rechtfertigen. Branchenvergleiche, Richtwerte und die eigene Geschäftsentwicklung der Vorjahre sind dabei relevante Massstäbe.


Einsprache gegen die Ermessensveranlagung — Frist: 30 Tage

Gegen eine offensichtlich unrichtige Ermessensveranlagung kann das Unternehmen innert von 30 Tagen ab Zustellung schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss begründet sein; Belege und Unterlagen sind beizulegen.

Wichtig: Die Einsprache hat aber nicht bei jedem Fehler Erfolg. Es sind schwerwiegende Fehler aufzuzeigen.

Das Steueramt kann die Einschätzung im Einspracheverfahren auch zu Ungunsten des Unternehmens abändern. Die Einsprache öffnet das Verfahren in beide Richtungen.


Was passiert, wenn keine Einsprache erhoben wird

Mit Ablauf der 30-tägigen Frist erwächst die Ermessensveranlagung in Rechtskraft. Die Steuerschuld ist dann grundsätzlich nicht mehr anfechtbar — auch nicht, wenn die Schätzung nachweislich zu hoch war.

Stellt sich später heraus, dass die Ermessenseinschätzung zu tief war, droht zusätzlich ein Nachsteuerverfahren mit Busse (Art. 151 ff. DBG). Unternehmen, die auf eine Ermessensveranlagung nicht reagieren, setzen sich damit einem doppelten Risiko aus.


Betreibung wegen Steuerausstands — Rechtsvorschlag hilft nicht

Wird ein Unternehmen wegen ausstehender Steuern betrieben, ändert ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung nichts an der Steuerscuhuld selbst. Das Steueramt kann den Rechtsvorschlag mit der rechtskräftigen Veranlagung beseitigen und die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

Die einzige wirksame Angriffslinie ist die Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung — nicht der Rechtsvorschlag gegen die Betreibung. Wer bereits betrieben wird und die Einsprachefrist noch offen hat, muss sofort handeln.


Eskalationsstufen: Einsprache — Rekurs — Beschwerde

Hilft das Steueramt auf die Einsprache nicht ab, steht der Rekursweg offen:

StufeFristBehördeKosten
Einsprache30 Tage ab VeranlagungSteueramtKostenlos
Rekurs30 Tage ab EinspracheentscheidSteuerrekursgericht / RekurskommissionKosten bei Unterliegen
Beschwerde30 Tage ab RekursentscheidVerwaltungsgerichtKosten bei Unterliegen
Bundesgericht30 TageBundesgerichtGerichtskosten

Rechtskräftige Veranlagung nachträglich korrigieren

Nach Eintritt der Rechtskraft ist eine Korrektur nur noch in engen Grenzen möglich:

  • Revision (Art. 147 ff. DBG): zugunsten des Unternehmens, bei neuen erheblichen Tatsachen — Frist 90 Tage ab Entdeckung, absolut 10 Jahre
  • Berichtigung (Art. 150 DBG): nur bei Schreib- und Rechenfehlern, innert 5 Jahren
  • Nachsteuer (Art. 151 ff. DBG): zugunsten des Staates, bei zu tiefer Veranlagung

Zu einer Ermessensveranlagung gar nicht erst kommen zu lassen — durch rechtzeitige Einreichung der Steuererklärung und vollständige Dokumentation — ist die kostengünstigste Strategie.


Ermessensveranlagung durch Steueranwalt Zürich anfechten

Eine zu hohe Ermessensveranlagung ist angreifbar — aber nur innerhalb der Frist. Schicken Sie die Veranlagungsverfügung sowie alle verfügbaren Unterlagen zur Geschäftsentwicklung, Buchführung und Korrespondenz mit dem Steueramt zur Erstprüfung zu.

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