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OBENHAUS International Tax

Wir helfen Unternehmen dabei, Doppelbesteuerung
zu vermeiden oder zu beseitigen.

Drei Situationen, in denen Sie einen Steueranwalt brauchen

Steueramt oder ESTV prüft

Das kantonale Steueramt oder die ESTV kündigt eine Buchprüfung an. Verrechnungspreise, Steuerdomizil oder MWST stehen im Fokus. Die Mitwirkungspflicht kollidiert mit dem Recht, sich nicht selbst zu belasten. Wer unvorbereitet antwortet, verliert Verhandlungsspielraum.


Verdeckte Gewinn-ausschüttungen

Überhöhte Geschäftsführervergütung, simulierte Aktionärsdarlehen, Miete über Drittpreis — die ESTV und das kantonale Steueramt Zürich qualifizieren solche Leistungen an Nahestehende zunehmend als verdeckte Gewinnausschüttung und rechnen darauf Verrechnungssteuer ab.

Nachsteuer- & Bussenverfahren und Nachdeklaration

Steuerverfehlungen der Vergangenheit kommen im Rahmen einer Prüfung ans Licht. Nachsteuer, Busse oder gar Strafverfahren drohen. Die straflose Selbstanzeige schliesst das Fenster mit dem Moment, in dem das Steueramt Kenntnis erlangt.

Warum OBENHAUS International Tax?
Schweizer Anwalt. Steuerverfahren als Kern. Nicht als Beiwerk.

Nils Obenhaus ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragener Anwalt. Steuerprüfungen, Einsprachen, Nachsteuerverfahren und Straflosigkeitserklärungen vor ESTV und kantonalen Steuerämtern sind keine Randthemen — sie sind das tägliche Mandat.

Der Unterschied zu einem allgemeinen Steuerberater oder Treuhänder: Steuerverfahren haben eine eigene Logik. Mitwirkungspflicht, Beweislastverteilung, Fristen, Drohung der Ermessensveranlagung — wer im Verfahren die falschen Antworten gibt, verliert Spielraum, der sich nicht zurückgewinnen lässt. Verfahrenskompetenz entscheidet vor fachlicher Breite.

Für Unternehmen und Unternehmer mit Deutschland-Bezug kommt hinzu: Nils Obenhaus ist ebenfalls Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Deutschland. Deutschland-Schweiz-Fälle werden vollständig in einer Hand geführt — synchron und ohne Koordinationsaufwand an der Schnittstelle zwischen zwei Kanzleien oder Beratern.

Sie sind Treuhänder oder Steuerberater?

Hat Ihr Mandant eine ESTV-Kontrolle mit internationalem Bezug, eine Verrechnungspreiskorrektur oder eine verdeckte Gewinnausschüttung: Wir übernehmen solche Mandate vollständig und führen sie unter eigenem Namen. Kein White-Label.

Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz

Seit Beginn 2026 ist die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz in Kraft. Änderungen betreffen u. a. Grenzgänger, die Betriebsstättengewinnermittlung nach AOA, Gegenberichtigungen bei Verrechnungspreisen sowie Verständigungsverfahren

ESTV Transfer Pricing: Ruling-Anfragen verdoppelt

Die Anzahl der Rulings beim Dienst für Vorabentscheide der ESTV hat sich von 122 in 2021 auf 217 in 2025 nahezu verdoppelt. Unternehmen, die Intercompany-Transaktionen ohne Ruling gestalten, setzen sich einem wachsenden Prüfungsrisiko aus.

Safe Harbour bei Intercompany-Zinsen (BGE 9C_690/2022)

Der Safe Harbour-Zinssatz der ESTV bindet die Behörde nur dann, wenn der Steuerpflichtige ihn selbst anwendet. Wer einen abweichenden Zinssatz verwendet, muss diesen mit einem vollständigen Drittvergleich belegen — sonst droht Korrektur.

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