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Impressum

Verantwortlicher

OBENHAUS Steueranwalt GmbH
vertreten durch Nils Obenhaus LL.M. Taxation, Rechtsanwalt

Handelsregister Zürich, UID CHE 398.999.998

Hedwigstrasse 3
8032 Zürich
SCHWEIZ

T. +41. 44. 585.11.85

Berufsrechtliche Regelungen

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” trägt Nils Obenhaus als Schweizer Anwalt aufgrund seines Eintrags in das Anwaltsregister des Kantons Zürich sowie als deutscher Rechtsanwalt, zugelassen beim Landgericht Hamburg.

Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen “Fachanwalt für Steuerrecht” sowie “Steuerberater” wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Aufsichtsbehörden sind:

  • Obergericht Zürich für die Zulassung als Schweizer Anwalt
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer in Hamburg für die Zulassung als deutscher Rechtsanwalt
  • Steuerberaterkammer Hamburg für die Zulassung als Steuerberater

Berufsrechtliche Vorschriften für Rechtsanwälte

in der Schweiz

  • Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte ( BGFA)
  • Anwaltsgesetz des Kantons Zürich
  • Verordnung über die Anwaltsgebühren (AnwGebV) des Kantons Zürich

in Deutschland

  • Bundesrechtsanwaltsordnung
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
  • Fachanwaltsordnung
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Regelungen können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden

als dienstleistender europäischer Rechtsanwalt

  • Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
  • Richtlinie der Europäischen Union 77/249/EWG („Anwalts-Dienstleistungsrichtline“) in Verbindung mit dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen – FZA)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

Aussergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de, E-Mail: ).

Berufshaftpflichtversicherung

Es besteht Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Rechtsanwalt in der Schweiz durch eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8010 Zürich / Schweiz. Sie genügt so den Anforderungen des § 51 deutsche Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).