Wir helfen dabei, Steuereinschätzungen, Doppelbesteuerung und Steuerstrafbarkeit
zu vermeiden oder zu beseitigen.
STEUERANWALT· STRAFVERTEIDIGER IN ZÜRICH
interdisziplinär
Wir beraten und vertreten Mandanten in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts in der Schweiz und Deutschland sowie zu sozialversicherungsrechtlichen Aspekten
kompetent
Rechtsanwalt Obenhaus ist Mitautor des Kommentars zum internationalen Steuerrecht Wassermeyer, Doppelbesteuerung, und kommentiert dort ua zum Steuer-Informationsaustausch und zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz
grenzüberschreitend
Rechtsanwalt Obenhaus ist deutscher Fachanwalt für Steuerrecht, deutscher Steuerberater und Schweizer Anwalt mit Kanzleien in Hamburg & Zürich
OBENHAUS Steueranwalt Zürich
Anwalt für Steuerrecht & Strafverteidiger in Zürich
Unsere Expertise als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Zürich
Wir fokussieren uns auf ausgewählte Bereiche des Steuerrechts, Steuerstrafrechts und Sozialversicherungsrechts, in denen wir eine außerordentlich hohe Expertise aufgebaut haben. Damit können wir Ihnen auf diesen Gebieten optimale Lösungen bieten.
OBENHAUS Steueranwalt in Zürich bietet Lösungen bei Steuereinschätzungen, bei steuerlichen Buchprüfungen, Steuerausscheidung und Vermeiden beziehungsweise Beseitigen von Doppelbesteuerung, Selbstanzeigen & Nachdeklarationen, Nachsteuer- und Bussenverfahren sowie Steuerstrafsachen und berät im Schweizer Steuerrecht ebenso wie zu Steuern Deutschland-Schweiz.
Wobei wir Ihnen helfen können
Wir helfen Privatleuten, Selbständigerwerbenden und Unternehmern dabei, Steuereinschätzungen, Doppelbesteuerung und Steuerstrafbarkeit zu vermeiden oder zu beseitigen.
Steuereinschätzungen führen zu hohen Steuernachzahlungen. Grund ist neben einer unterbliebenen Steuerdeklaration eine infolge Buchführung oder MWST-Kontrolle verworfene Buchführung oder andere vom Steueramt behauptete Verletzungen der Mitwirkung.
Doppelbesteuerung kann interkantonal sowie international auftreten. Sie wird regelmässig durch Steuerausscheidung beseitigt. Wenn nicht, verbleiben hohe Belastungen. So harzt es regelmässig, wenn zwei Kantone oder Staaten ein Steuerdomizil behaupten. Unternehmen sind häufig der Doppelbesteuerung ausgesetzt, wenn zwei Staaten unterschieidlicher Ansicht darüber sind, ob eine Betriebsstätte vorliegt oder der Betriebsstättengewinn im Streit ist, vor allem Verrechnungspreise nicht anerkannt werden.
Steuerstrafbarkeit wird bei Steuerhinterziehung im Nachsteuer- und Bussenverfahren verfolgt. Wir helfen bei solchen Vorwürfen. Wir stehen gern bereits vorher zur Verfügung, steuerliche Versäumnisse durch straflose Selbstanzeige zu beheben.
Wie wir Ihnen helfen können
Wir helfen Ihnen durch Beratung, besonders dazu wie Sie sich vor Steuereinschätzungen, Doppelbesteuerung oder Steuerstrafbarkjeit schützen.
Wir vertreten Sie vor den Steuerämtern, der ESTV und anderen Finanzbehörden oder im Rahmen der Prozessvertretung vor den Gerichten.
Bei einem Strafvorwurf stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Seite.
Wer sind wir?
Die Steueranwaltskanzlei OBENHAUS setzt sich aus Rechtsanwalt Nils Obenhaus und seinem Team von qualifizierten Mitarbeitern zusammen. Lernen Sie uns kennen. Erfahren Sie, was uns auszeichnet und unsere Besonderheiten sind.
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Der Grosskommentar zum Internationalen Steuerrecht
Wassermeyer, Doppelbesteuerung
Wassermeyer, Doppelbesteuerung, ist der Loseblatt-Kommentar zu allen deutschen Doppelbesteuerungsabkommen.
Rechtsanwalt Obenhaus ist Mitautor im Wassermeyer, Doppelbesteuerung.
Er kommentiert die Abkommen zum Steuer-Informationsaustausch zwischen Deutschland und Gibraltar sowie Deutschland und Monaco, das Rechtshilfe-Abkommen Deutschland-Italien und Teile des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland – Schweiz, namentlich die Artikel über Betriebsstätten, Steuermissbrauch, die Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie eine Übersicht über das Steuerrecht der Schweiz.