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OBENHAUS Steueranwalt Zürich

Wir helfen Unternehmen dabei, Doppelbesteuerung
zu vermeiden oder zu beseitigen.

interdisziplinär

Wir beraten und vertreten Mandanten in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts in der Schweiz und Deutschland sowie zu sozialversicherungsrechtlichen Aspekten


kompetent

Rechtsanwalt Obenhaus ist Mitautor des Kommentars zum internationalen Steuerrecht Wassermeyer, Doppelbesteuerung, und kommentiert dort ua zum Steuer-Informationsaustausch und zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz

grenzüberschreitend

Rechtsanwalt Obenhaus ist deutscher Fachanwalt für Steuerrecht, deutscher Steuerberater und Schweizer Anwalt mit Kanzleien in Hamburg & Zürich


OBENHAUS Steueranwalt Zürich

Unsere Expertise als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Zürich

Wir fokussieren uns auf die Vermeidung von Doppelbesteuerung, und zwar interkantonal und international. In diesem Bereich haben wir eine aussererordentlich hohe Expertise aufgebaut und Ihnen dazu optimale Lösungen bieten.

OBENHAUS Steueranwalt in Zürich hilft bei Steuereinschätzungen, bei steuerlichen Buchprüfungen sowie Steuerdomizilverfahren, bei Selbstanzeigen & Nachdeklarationen, Nachsteuer- und Bussenverfahren, den typischen Situationen, in denen Doppelbesteuerung droht.

Wassermeyer Doppelbesteuerung: DBA

Wobei wir Ihnen helfen können

Wir helfen Selbständigerwerbenden und Unternehmern dabei, Doppelbesteuerung und Steuerstrafbarkeit zu vermeiden oder zu beseitigen.

Steuereinschätzungen führen zu hohen Steuernachzahlungen. Grund ist neben einer unterbliebenen Steuerdeklaration eine infolge Buchführung oder MWST-Kontrolle verworfene Buchführung oder andere vom Steueramt behauptete Verletzungen der Mitwirkung.

Doppelbesteuerung kann interkantonal sowie international auftreten. Sie wird regelmässig durch Steuerausscheidung beseitigt. Wenn nicht, verbleiben hohe Belastungen. So harzt es regelmässig, wenn zwei Kantone oder Staaten ein Steuerdomizil behaupten. Unternehmen sind häufig der Doppelbesteuerung ausgesetzt, wenn zwei Staaten unterschieidlicher Ansicht darüber sind, ob eine Betriebsstätte vorliegt oder der Betriebsstättengewinn im Streit ist, vor allem Verrechnungspreise nicht anerkannt werden.

Steuerstrafbarkeit wird bei Steuerhinterziehung im Nachsteuer- und Bussenverfahren verfolgt. Wir helfen bei solchen Vorwürfen. Wir stehen gern bereits vorher zur Verfügung, steuerliche Versäumnisse durch straflose Selbstanzeige zu beheben.

Wie wir Ihnen helfen können

Wir helfen Ihnen durch Beratung, besonders dazu wie Sie sich vor Doppelbesteuerung oder Steuerstrafbarkeit schützen.
Wir vertreten Unternehmen vor den Steuerämtern, der ESTV und anderen Finanzbehörden oder im Rahmen der Prozessvertretung vor dem Steuerrekursgericht und dem Verwaltungsgericht sowie dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht.
Bei einem Strafvorwurf stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Seite.

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Wer sind wir?

Die Steueranwaltskanzlei OBENHAUS setzt sich aus Rechtsanwalt Nils Obenhaus und seinem Team von qualifizierten Mitarbeitern zusammen. Lernen Sie uns kennen. Erfahren Sie, was uns auszeichnet und unsere Besonderheiten sind.

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