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Wir helfen dabei, Steuereinschätzungen, Doppelbesteuerung und Steuerstrafbarkeit zu vermeiden oder zu beseitigen.

STEUERANWALT· STRAFVERTEIDIGER IN ZÜRICH

Dabei kann Steueranwaltskanzlei OBENHAUS Ihnen helfen:

Steuerschätzungen vermeiden & beseitigen

Erfahren Sie, wie sich Nachzahlugen durch Hinzuschätzungen bei Einkünften, Gewinn oder Umsatz durch deutsche Finanzämter oder Steuer-Einschätzungen durch Schweizer Steuerämter vermeiden oder beseitigen lassen.

Doppelbesteuerung vermeiden & beseitigen

Doppelbesteuerung bezieht sich auf die Situation, in der dasselbe Einkommen, Vermögen oder Transaktionen von zwei verschiedenen Steuerbehörden besteuert werden. Dies kann entweder auf internationaler Ebene zwischen zwei oder mehr Ländern oder auf nationaler Ebene innerhalb desselben Landes auftreten.

Steuerstrafbarkeit vermeiden & beseitigen

Steuerstrafbarkeit von Steuerpflichtigen in Deutschland und in der Schweiz wegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug lassen sich durch Tax Compliance vermeiden oder durch Selbstanzeige beseitigen.

Doppelbesteuerung

Sobald mehere Staaten, Kantone oder Gemeinden dieselben Einkünfte besteuern wollen, droht Doppelbesteuerung.

Wollen zwei Kanton besteuern, zB weil beide das Steuerdomizil für sich beanspruchen oder eine Betriebsstätte im anderen Kanton bestreiten, ist ein Steuerdomizilverfahren anzustossen.

Hat Sie das Steueramt überschätzt? Die Steuereinschätzung

Wer keine Steuererklärung beim Steueramt abgibt kassiert eine Steuereinschätzung. Das kann auch dem blühen, der keine oder mangelhafte Unterlagen und Belege beim Steueramt einreicht. Haben Sie einen Einschätzungsentscheid erhalten? So wehren Sie sich gegen eine zu hohe Ermessenseinschätzung. Erfahren Sie auch, wie sich vor Steuereinschätzungen hüten.

unterbliebene Steuerdeklaration

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Verletzung von Mitwirkungspflichten

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mangelhafte Buchführung

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Verletzung von Aufzeichnungspflichten

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Steuerstrafrecht

Wir vertreten Sie in Nachsteuer- und Bussenverfahren ebenso wie in Strafuntersuchungen sowie übernehmen die Strafverteidigung vor den Strafgerichten in der Schweiz bei Delikten mit Bezug zu Steuern, Bilanzen und wirtschaftlichem Hintergrund. Gerne helfen wir Ihnen, Strafbarkeit schon im Vorfeld durch eine Selbstanzeige zu beseitigen.

Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

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Nachsteuer- und Bussenverfahren

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straflose Selbstanzeige

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Jetzt anwaltliche Hilfe anfordern

Die Abwehr von Steuereinschätzungen, von Doppelbesteuerung und Bussen wegen Steuerhinterziehung erfordert regelmässig eine Einsprache oder eine Revision, die mit kurzen Fristen einhergehen. Zögern Sie daher nicht, anwaltliche Hilfe einzuholen.