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Das haben Sie bei Umzug aus Deutschland, zB in die Schweiz
zu beachten

Persönliche Steuerpflicht:
Wo überall sind Sie als Person steuerpflichtig?

Im ersten Schritt ist festzustellen, wo Sie und gegebenenfalls Ihre Familienmitglieder persönlich steuerpflichtig werden würden, wenn Sie Ihre Pläne umsetzen.

Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die Verpflichtung einer Person, bestimmte Steuern auf ihr Einkommen, Vermögen oder andere steuerpflichtige Transaktionen zu zahlen. Die persönliche Steuerpflicht beinhaltet in der Regel die Pflicht, Steuererklärungen einzureichen, um das Einkommen oder Vermögen offen zu legen, sowie die Zahlung der geschuldeten Steuern innerhalb einer bestimmten Frist.

Die persönliche Steuerpflicht kann je nach Art und Höhe des Einkommens oder Vermögens einer Person sowie nach ihrer Wohnsitz- oder Aufenthaltsdauer in einem Land unterschiedlich sein. In der Regel sind natürliche Personen wie Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner, die in einem Land leben oder Einkommen aus diesem Land erzielen, zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Auch Unternehmen sind in der Regel steuerpflichtig.

Es ist wichtig zu beachten, dass die persönliche Steuerpflicht in jedem Land anders geregelt ist und von vielen Faktoren abhängt, einschließlich des Einkommens, des Wohnorts, der Art der Einkommensquellen und der geltenden Steuergesetze und -vorschriften.

Die persönliche Steuerpflicht kann entweder unbeschränkt oder beschränkt sein, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Wohnsitz, dem Aufenthaltsstatus und der Art des Einkommens einer Person. Im Allgemeinen gilt:

Eine unbeschränkte persönliche Steuerpflicht besteht in der Regel, wenn eine Person in einem bestimmten Land ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und dort ihre Einkünfte oder Vermögenswerte erzielt oder hält. In diesem Fall ist die Person verpflichtet, in diesem Land auf ihr gesamtes weltweites Einkommen Steuern zu zahlen.

Eine beschränkte persönliche Steuerpflicht besteht in der Regel, wenn eine Person Einkünfte oder Vermögenswerte in einem Land erzielt oder hält, in dem sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. In diesem Fall ist die Person in der Regel nur auf ihre in diesem Land erzielten Einkünfte oder Vermögenswerte steuerpflichtig. Das deutsche Aussensteuerrecht kennt für Wegzügler noch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Diese greift beispielsweise im Rahmen der sog. überdachenden Besteuerung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz.

Wo Ihr Wohnsitz ist sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig

Fast alle modernen Industriestaaten nehmen den Wohnsitz als vorrangigen Anknüfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht. Unbeschränkte Steuerpflicht heisst, alle Welteinkünfte unterliegen in dem Staat grunsätzlich der Steuer. Wie der Wohnsitzstaat und die anderen Staaten – den Quellenstaaten – den doppelte Besteuerungszugriff auflösen, ist eine nachgängige Frage.

Mit einem Wegzug verlagern Sie Ihre Steuerpflicht – eigentlich…

Wegzug bezeichnet die vollständige Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes. Mit einem Wegzug aus Deutschland in die Schweiz enden nicht alle steuerlichen Verpflichtungen in der alten Heimat.

So gibt es einige Regelungen, sei es einseitig im deutschen Steuerrecht, sei es in Doppelbesteuerungsabkommen, die die deutsche Steuerpflicht um bis zu 10 Jahre erweitern. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz erstreckt die Frist für die sog. überdachende Besteuerung auf das Jahr des Wegzugs plus 5 weiteren Jahre. Während der Zeit unterliegt der Wegzügler in Deutschland der erweiterten beschränkten Steuerpflicht bei der Einkommensteuer. Das kann den Steuergriff Deutschlands besonders auf Einkünfte aus Aktien und Wertpapiere deutscher Emittenten auch im Auslandsdepot betreffen oder auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die nach Wegzug in Deutschland ausgeübt wird, eröffnen.


Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gilt bei einem Wegzug in Niedrigsteuergebiet, wie es aus deutscher Steuersicht die gesamte Schweiz ist, für zehn Jahre die erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht. Ist der Wegzügler während der Zeit an einem Erbgang oder eienr Schenkung beteiligt, so unterliegt der in Deutschland der ERbschaft- und Schenlungssteuer.

Ein Zweitwohnsitz oder einer Ferienwohnung kann Ihre Steuerpflichten verdoppeln

Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen, die jederzeit verfügbar sind, sind Wohnsitze. Selbst, wenn Sie ungenutzt bleiben. Für den Wohnsitz kommt es darauf an, ob man sie nutzen könnte. Somit können Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen Steuerpflichten auslösen, und das mit teilweise äusserst unliebsamen Steuerfolgen.

Im Verhältnis Deutschland-Schweiz ist eine Doppelansässigkeit deshalb schädlich, weil sie eine zuvor oft mühsam erreichte Steuerfreistellung von Schweizer Einkünften in Deutschland wieder zunichte macht und in die Steueranrechnung dreht.

Sie haben einen Steuer-Wohnsitz bei Ihrer Familien, selbst wenn Sie woanders wohnen

Eine Familie hat grundsätzlich einen Wohnsitz, den Familienwohnsitz, solange die Familie als solche zusammenlebt. Wohnt ein Ehegatte dennoch woanders, hat er unter Umständen zwei Wohnsitze. Und Steuerpflichten in beiden Staaten.

Deswegen ist besonders bei denjenigen, die zum Arbeiten in die Schweiz ziehen, so wichtig, den familiären Hintergrund zu beleuchten, um die Steuerpflicht in Deutschland richtig einordnen zu können.

https://steueranwaltskanzlei.com/wohnsitz-und-wegzug-ins-ausland/

Wegzugsbesteuerung

Wer aus Deutschland endgültig wegzieht, unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der sog. Wegzugsbesteuerung. Die Wegzugsbsteuerung im engeren Sinne betrifft Beteiligungen an GmbHs und AGs in Deutschland und weltweit, für die Deutschland mit dem Wegzug den Steuer-Zugriff verliert, man spricht von steuerlicher Entstrickung. Daher will Deutschland ein letztes Mal das bis zum Wegzug erreichten Wertzuwachs besteuern.

Ähnliche Entstrickungstatbestände die eine Steuer beim Wegzug auslösen gibt es für Betriebsvermögen generell. Es handelt sich also um eine Wegzugssteuer im weiteren Sinne.

Wer nur vorübergehend aus Deutschland wegzieht – etwa Expatriates – sollte das dem deutschen Finanzamt so mitteilen, um vor der Wegzugsbesteuerung sicher zu sein.

Sachliche Steuerpflicht:
Welcher Staat darf Ihre Einkünfte besteuern?

Die sachliche Steuerpflicht bezieht sich auf die Verpflichtung einer Person, bestimmte Steuern auf eine bestimmte Art von Einkommen, Vermögen oder Transaktionen zu zahlen. Diese Art der Steuerpflicht hängt von der Art der steuerpflichtigen Einkünfte oder Vermögenswerte ab und ist in den Steuergesetzen des jeweiligen Landes geregelt.

Zum Beispiel kann die sachliche Steuerpflicht in Bezug auf das Einkommen unterschieden werden, das aus Löhnen, Gehältern, Kapitalerträgen oder selbständiger Tätigkeit erzielt wird. Andere Arten von sachlicher Steuerpflicht können sich auf bestimmte Transaktionen beziehen, wie z.B. den Verkauf von Grundstücken oder den Import von Waren.

Die sachliche Steuerpflicht kann je nach Art der steuerpflichtigen Einkünfte oder Vermögenswerte unterschiedlich sein und kann auch von Land zu Land unterschiedlich sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die sachliche Steuerpflicht und die persönliche Steuerpflicht oft miteinander verknüpft sind, da die persönliche Steuerpflicht davon abhängt, welche Art von Einkommen oder Vermögen eine Person hat und welche Art von sachlicher Steuerpflicht in Bezug auf diese Einkünfte oder Vermögenswerte besteht.

Es sind daher die Einkunftsquellen zu betrachten. Diese lassen sich grob einteilen in

  • Erwerbseinkünfte
  • Kapitalvermögen und Immobilien
  • Beteiligungen

Solange Einkunftsquellen in Deutschland nach dem Wegzug fortbestehen, so besteht zeitlich unbegrenzt die darauf beschränkte Steuerpflicht fort. Es sind dann weiterhin Steuererklärungen einzureichen, sofern es sich nicht ausschliesslich um Einkünfte handelt, die Abzugssteuern unterliegen (zB Kapitaleinkünfte, für die die Abgeltungsteuer gilt).

Wie wird die Doppelbesteuerung vermieden?

Wenn sich nach der bisherigen Auswertung ergibt, dass mindestens zwei Staaten die selben Einkünfte besteuern wollen, so liegt ein Fall der Doppelbesteuerung vor. Es ist dann im nächsten Schritt festzustellen, wie die Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung kann sich dabei aus einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) ergeben sowie aus unilateralen nationalen Vorschriften.

Es gibt verschiedene Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Hier sind einige der häufigsten:

  1. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Ein DBA ist ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Ländern, das dazu dient, die Doppelbesteuerung zu vermeiden, indem es festlegt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkommensarten oder Vermögenswerte hat. DBAs regeln auch die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der beiden Länder und enthalten in der Regel Bestimmungen zur Schlichtung von Steuerstreitigkeiten.
  2. Steueranrechnungen sind ein Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, bei dem das Land, in dem das Einkommen oder Vermögen erzielt wurde, eine Steuergutschrift gewährt, um die im Wohnstaat des Steuerzahlers gezahlten Steuern zu berücksichtigen. Nach der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern auf die inländische Steuerschuld angerechnet. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige zunächst die Einkünfte in beiden Ländern versteuert, aber die im Ausland gezahlten Steuern auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden. Die Anrechnungsmethode ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige nicht aufgrund von Doppelbesteuerung benachteiligt werden. Sie sorgt dafür, dass Steuerpflichtige insgesamt nicht mehr Steuern zahlen müssen als bei einer ausschließlichen Besteuerung in einem Land.
  3. Freistellungsmethode: Bei der Freistellungsmethode nimmt ein Staat das Einkommen oder Vermögen, das im Ausland erzielt wurde, von der Besteuerung aus. Die Freistellungsmethode ist eine der beiden gängigen Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Bei dieser Methode wird das Einkommen oder Vermögen, das im Ausland erzielt wird, im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen von der Besteuerung ausgenommen. Das bedeutet, dass das im Ausland erzielte Einkommen oder Vermögen nicht in beiden Staaten besteuert wird. Die Freistellungsmethode ist attraktiv, wenn der Steuersatz im Ausland niedriger ist als im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen, kommt doch so das niedrigere Steuerniveau zur Geltung. Die Steuerfreistellung kann mit oder ohne Progressionsvorbehalt erfolgen. Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass diese steuerfreien Einkünfte bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass der Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen aufgrund des höheren Gesamteinkommens in eine höhere Steuerklasse fällt – die freigestellten Einkünfte werden also steuersatzbestimmend einbezogen.
  4. Verrechnungspreise: Verrechnungspreise sind Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen für Waren, Dienstleistungen oder Rechte festgelegt werden. Wenn diese Preise nicht dem Marktwert entsprechen, kann dies zu einer Doppelbesteuerung führen. Durch die Festlegung von Verrechnungspreisen auf der Grundlage des Marktwerts wird die Doppelbesteuerung vermieden.

Im Rahmen der Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind die Regelungen des deutschen Steuerrechts zur Verhinderung von Steuervermeidung, Steuerflucht und Steuermissbrauch zu betrachten. Diese schränken die vorherigen Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, insbesondere nach Doppelbesteuerung, zum Teil wieder ein. Sist eine nach dem Doppelbesteuerngsabkommen gewährte Steuerfreistellung regelmässig davon abhängig, dass aktive Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden. Oder es greift zB die Hinzurechnungsbesteuerung bei Auslandsgesellschaften.

Steuerdeklaration

Wenn geklärt ist, in welchen Staaten Sie mit welchen Einkünften und welchem Vermögen wie steuerpflichtig sind, ist die praktische Umsetzung zu betrachten. Dabei geht es vor allem darum, was Sie konkret zu deklarieren haben und welche Nachweise Sie beizubringen haben.

Neben den ordentlichen Steuererklärungen sieht besonders das deutsche Steuerrecht einige ausserordentliche Steuerdeklarationspflichten vor. So ist beispielsweise der der Erwerb und die Gründung von gesellschaften und Betrieben im Ausland anzuzeigen sowie gbesimmte gerentüberschreitende Steuergestaltungen (DAC 6).

Koordination der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit

Neben steuerlichen Folgen hat der Wegzug auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Die Schweiz ist einbezogen in die europäische Koordination der Sozialversicherungssysteme. Mit dem Wegzug greift grundsätzlich die Sozialversicherung des Wohnstaates.

Die nationalen Sozialversicherungssysteme werden im Rahmen der Personenfreizügigkeit nicht vereinheitlicht oder harmonisiert, sondern ausschliesslich koordiniert. Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden. Durch die Koordinierung soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmende Versicherungsansprüche nicht verlieren, wenn sie in einem anderen Staat arbeiten. Die Koordinierungsvorschriften gelten für alle Sozialversicherungszweige, nicht jedoch für die Sozialhilfe. Dabei gelten folgende fünf Grundregeln:

  1. Festlegung der massgeblichen Rechtsvorschriften und Zahlung von Beiträgen: Eine Person unterliegt immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und zahlt daher auch nur in einem Land Beiträge an die Sozialversicherungen. In der Regel sind Beiträge am Arbeitsort zu bezahlen. Bei einer vorübergehenden Entsendung ins Ausland können Beiträge weiterhin im ursprünglichen Land entrichtet werden.
  2. Das Gleichbehandlungsgebot: Eine Person hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes, in dem sie versichert ist.
  3. Leistungsexport: Geldleistungen werden grundsätzlich auch dann gewährt, wenn die anspruchsberechtigte Person in einem anderen als dem Land lebt, das die Leistung gewährt. Dies gilt jedoch nicht für Arbeitslosenentschädigungen, da zwecks Arbeitssuche in einem EU-Staat ein beschränkter Leistungsexport während max. dreier Monate gilt. Bestimmte besondere Geldleistungen, die nicht auf Beiträgen beruhen (beitragsunabhängige Leistungen) werden nicht ausgerichtet, wenn die betroffene Person im Ausland wohnt.
  4. Anrechnung von ausländischen Versicherungszeiten: Für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung werden ausländische Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten aus anderen Ländern angerechnet, sofern dies nötig ist.
  5. Grundsatz der Kooperation: Die Mitgliedstaaten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.
  • Kranken- und Unfallversicherung: Grundsätzlich sind Beiträge am Arbeitsort zu entrichten. Behandlungen werden im Wohnstaat gewährt und in gewissen Fällen, z. B. bei Grenzgängern, auch am Arbeitsort. Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland werden die medizinisch notwendigen Leistungen am Aufenthaltsort erbracht. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) hilft in diesem Fall als Nachweis für einen Anspruch auf Leistungen bei Krankheit im Ausland.
  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung: Grundsätzlich besteht die Versicherungspflicht am Arbeitsort. Jedes Land, in dem mindestens ein Jahr lang Beiträge geleistet wurden, gewährt eine Altersrente, wenn das Rentenalter des betreffenden Landes erreicht ist. Erworbene Rentenansprüche werden auch ins Ausland exportiert. Wer in zwei oder mehr Staaten versichert war, erhält von jedem Staat eine separate Teilrente. Die Kriterien für die Gewährung von Hinterlassenen- und Invalidenrenten sind je nach Land unterschiedlich.
  • Berufliche Vorsorge: Erworbene Rentenansprüche aus der berufl ichen Vorsorge werden auch ins Ausland exportiert. Bei definitivem Verlassen der Schweiz ist die Barauszahlung der Austrittsleistung, die aus dem obligatorischen Versicherungsteil resultiert, nicht möglich, sofern resp. solange eine Person in einem EU-Mitgliedstaat versicherungspflichtig ist. Solche Personen können ihr Guthaben auf einer Freizügigkeitspolice oder einem
  • Freizügigkeitskonto gutschreiben lassen, damit der Vorsorgeschutz gewährleistet bleibt.• Arbeitslosenversicherung: Grundsätzlich ist der letzte Beschäftigungsstaat für Leistungen bei Arbeitslosigkeit zuständig. Im Fall von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ist der Wohnsitzstaat zuständig; der Beschäftigungsstaat muss als Ausgleich für die vereinnahmten Beiträge dem Wohnsitzstaat je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses drei resp. max. fünf Monate der gewährten Arbeitslosenentschädigung erstatten. Bei Arbeitssuche in einem anderen Staat wird während max. dreier Monate die Arbeitslosenentschädigung aus dem ursprünglichen Staat weitergezahlt.
  • Familienzulagen: Grundsätzlich besteht das Recht auf Familienzulagen am Arbeitsort, auch wenn die Kinder in einem anderen Land wohnen. Wird zusätzlich ein Anspruch durch eine Erwerbstätigkeit im Wohnland der Kinder ausgelöst, ist das Land zuständig, in dem die Kinder leben.

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